Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Bezahlung des Eintrittsgeldes und dem Betreten des Spielparks nehmen Sie die nachfolgend aufgeführten AGB`S des Betreibers an:

Bei Nutzung der einzelnen Spielgeräte besteht Sockenpflicht. Socken können an der Kasse erworben werden.

Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eltern und volljährigen Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten der Anlage geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen und in die Nutzung der einzelnen Spielgeräte zu unterweisen, daß der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird.

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten. Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.

Kinder können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/volljährigen Begleiters den Park besuchen. Die Anweisungen der Mitarbeiter sind zu befolgen. Dies betrifft insbesondere das allgemeine Spielverhalten auf den Spielgeräten und in der Halle. Ein Nichtbefolgen der Anweisungen kann zum vorübergehenden oder dauerhaften Verweis aus der Anlage führen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.

Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden. Das Laufen auf der Fahrbahn, das Gegeneinander - Fahren und das Anschieben der Karts ohne Motorantrieb ist streng untersagt.

Das Hochklettern an Schutznetzen, gleich welchen Spielgerätes, ist untersagt.

Bei erhöhtem Besucheraufkommen kann es bei einzelnen Spielattraktionen zu Wartezeiten kommen oder sie können nur eingeschränkt angeboten werden. Ansprüche aus dieser Einschränkung gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen.

Silly Billy ist ein Kinderspielpark mit einem reichhaltigen gastronomischen Angebot an Speisen und Getränken. Um unsere familienfreundlichen Preise halten zu können und um die allgemeine Sauberkeit im Park gewährleisten zu können, bitten wir um Verständnis, dass das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Ausnahme sind ein Geburtstagskuchen im Rahmen eines Partypaketes sowie Allergiker- und Babynahrung, die wir gerne für sie erwärmen. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall das Hereintragen bestimmter Speisen zu untersagen.

Das Anzünden von Kerzen oder anderem pyrotechnischem Material ist nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.Ebenso untersagt ist das Werfen von Konfetti oder Anzünden von Konfettibomben.

Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.

Mit dem Betreten des Spielparks stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.

Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,- € erhoben.

Es gelten die Eintrittspreise im Kassenbereich. Gelöste Eintrittstickets werden nicht zurückerstattet oder gutgeschrieben. Diese Regelung betrifft ebenfalls die an der Kasse ausgegebenen Fahrchips für die elektrischen Go-Karts.

Im gesamten Hallenbereich sowie in der Gastronomie und in den Toilettenräumen besteht absolutes Rauchverbot. Ein Zuwiderhandeln führt zum Verweis aus der Anlage. Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.Für abhanden gekommene Gegenstände oder Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.

Filmen und fotografieren ist in der Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Center gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene.

Es ist möglich, daß einzelne Spielgeräte nicht nutzbar sind. Ansprüche aus dieser Einschränkung gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen.

Silly Billy Entertainment GmbH          

Stand: 10.08.2024